Nikotin
und Dopaminausschüttung
Quelle:
Bild
der Wissenschaft online
(Meldung
vom 28.8.2000)
Ein
Mal ist zwei Mal - schon eine Zigarette bahnt den Weg zur Nikotinabhängigkeit
Nur
eine einzige Zigarette verändere die chemischen Reaktionen in Gehirnzellen
bedeutend, berichten Daniel McGehee und Huibert Mansvelder von der University of
Chicago im Journal "Neuron".
Die
Wissenschaftler entdeckten eine Schlüsselfunktion im chemischen Mechanismus,
der nach Nikotingenuss beginnt. Durch Nikotin werde, sagt McGehee, der
Botenstoff Dopamin ausgeschüttet, der für angenehme Gefühle sorge und der die
Botschaft vermittelt: "Das war gut, und mach das noch mal." Je mehr
Dopamin vorhanden sei, um so mehr verlange der Körper danach, "das scheint
der erste Schritt der Abhängigkeit zu sein" meint McGehee. Diese
Erkenntnis steht im Gegensatz zu bisherigen Annahme, dass, je häufiger geraucht
wird, um so mehr Nikotin gebraucht wird, um eine Wirkung zu erzielen.
Nikotin
hefte sich, sagen die Forscher, an die Rezeptoren der Nervenenden im Gehirn, und
zwar an spezielle (alpha7-) Untereinheiten. Dadurch werde Dopamin freigesetzt
und bleibe mindestens 45 Minuten, bevor es wieder abgebaut werde, berichtet
McGehee. "Bei der nächsten Zigarette wird mehr Dopamin ausgeschüttet und
so potenziere sich dieser Effekt beim Rauchen, "es ist ein heimtückischer Prozess,
der uns motiviert, karzinogene Substanzen einzuatmen.", weiß McGehee.
Die
alpha7- Untereinheit des Rezeptoren ist nun das Ziel weiterer Forschungen, denn
wenn sie blockiert werden könnten, stünden neue Wege offen, um die Nikotinabhängigkeit
zu bekämpfen, meinen die Forscher.
EU und Tabakrichtlinie
Quelle:
http://europa.eu.int/comm/dgs/health_consumer/library/press/press61_de.html
Brüssel, 29 Juni 2000
Byrne begrüßt rasche politische Einigung auf Tabakrichtlinie im Rat
Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar David Byrne begrüßte heute die im Gesundheitsministerrat in Luxemburg erzielte politische Einigung auf einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung von Herstellung, Aufmachung und Vertrieb von Tabakprodukten in der EU. Der Rat hat damit anhaltend zügige Fortschritte bei der Einigung auf diese entscheidende Gesundheitsschutzmaßnahme erzielt, seit die Kommission ihren Vorschlag im November 1999 vorgelegt und das Europäische Parlament am 14. Juni seine Stellungnahme verabschiedet hat. Die Kommission erwartet nunmehr eine zügige Verabschiedung des Vorschlags in zweiter Lesung.
„Ich freue mich sehr über die unter der portugiesischen Präsidentschaft erzielten raschen Fortschritte und die nachhaltige Unterstützung des Vorschlags im Rat und im Europäischen Parlament," kommentierte David Byrne das Ergebnis. „Ich bin überzeugt, dass eine der größten gesundheitspolitischen Herausforderungen des neuen Jahrtausends darin besteht, den bestürzend hohen und durchaus vermeidbaren Tribut, den das Rauchen fordert, zu reduzieren. So sterben mehr als 500.000 EU-Bürgerinnen und -bürger jährlich unnötigerweise an raucherbedingten Krankheiten, das heißt, Rauchen fordert ein Todesopfer pro Minute. Über 85 % der neuen Raucher beginnen mit dem Rauchen, bevor sie 18 sind. Tabak muss durch eine verantwortungsvolle Herstellungs- und Vermarktungspolitik reguliert werden. Die erzielte politische Einigung macht den Weg frei für eine zügige Verabschiedung der neuen Etikettierungsbestimmungen für Tabakerzeugnisse mit größeren und deutlicheren Warnhinweisen, wobei erstmals vollständige Angaben zu den Zusatzstoffen zu machen sind, der Teergehalt in Zigaretten verringert werden muss und neue Höchstgrenzen für den Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt eingeführt werden. Das ist ein großer Fortschritt".
Außerdem werden Bezeichnungen wie „leicht", „niedriger Teergehalt" und „mild" als Irreführung der Verbraucher verboten. Die neue Richtlinie gilt auch für alle zum Verbrauch in Drittländern bestimmte Produkte. Der Rat hat damit die nachdrückliche Botschaft vermittelt, dass Raucher in Drittländern nicht durch Tabakprodukte gefährdet werden dürfen, die die EU-Normen nicht erfüllen.
Mit den neuen Bestimmungen wird der Teergehalt je Zigarette auf 10 mg reduziert, für Nikotin und Kohlenmonoxid gelten Höchstgrenzen von 1 mg bzw. 10 mg. Größere und deutlichere Warnhinweise („Rauchen tötet") sollen auf der Packung stehen und mindestens ein Viertel der am besten sichtbaren Fläche bedecken. Auch zur Angabe der Zusatzstoffe werden die Hersteller verpflichtet. Die vorgeschlagene Richtlinie ist die überarbeitete Fassung dreier bestehender Richtlinien aus den 80er Jahren.
Die Kommission hat in einer Erklärung im Ratsprotokoll das Meldeverfahren zur Umsetzung der Richtlinie als wichtiges Instrument für eine künftige Überarbeitung und Aktualisierung der Richtlinie transparenter gestaltet. Um den Mitgliedstaaten die komplizierten Meldeerfordernisse zu erleichtern, wird in der Erklärung der Kommission die Absicht bekanntgegeben, eine multidisziplinäre Tabakgruppe bei ihrem Beratenden Ausschuss zur Krebsbekämpfung aus unabhängigen wissenschaftlichen Sachverständigen einzusetzen. Diese Gruppe soll sich ggf. mit Vertretern der Tabakindustrie beraten.
Zum Wortlaut des Kommissionsvorschlags vom November 1999 siehe: http://europa.eu.int/comm/health/ph/programmes/tobacco/to01_en.html
Näheres in MEMO/00/33 und IP/99/846.
Weitere Informationen: Beate Gminder : 0476/585856 Catherine Bunyan : 02/2996512
Veröffentlicht am 06/07/2000