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11. Kinder- und Jugendbericht               

der 11. Kinder- und Jugendbericht des BMFSFJ    ist zu bestellen über www.bmfsfj.de

                                                                                                                

  

Aussagen über Migrantenkinder- und Jugendliche

 

Kindheit und Jugend sind zunehmend zu eigenständigen institutionalisierten Lebensphasen geworden, die trotz - oder gerade aufgrund von - Globalisierung, weltweiter Kommunikation, Migration und Mobilität auch heute noch durch starke soziale Ungleichheit, durch die Heterogenität der Lebensumstände und eine Vielfalt der Weltbilder und Lebensstile geprägt sind.

 

Nachdem sich alle bisherigen Konzepte zur Analyse der Gesellschaftsstruktur als untauglich erwiesen haben, weil sie weder die Entwicklung horizontaler Disparitäten noch die durchgängigen Prozesse der Individualisierung und Pluralisierung hinreichend abbilden können, legt die Kommission ihren Analysen den Begriff der "Lebenslagen" zugrunde, der sowohl die Dimension objektiver sozialer Differenzierungen wie die subjektive Wahrnehmung und Verarbeitung erfasst. Die Unterscheidung nach dem Geschlecht ist dabei in den letzten Jahren die wichtigste Dimension bei der Beobachtung der sozialen Differenzierung geworden; die Bedeutung geschlechtsspezifischer Lebenslagen anhand objektivierbarer Daten muss freilich um die Analyse der subjektiven Gestaltung und Zuschreibung von Geschlechtsrollen ergänzt werden. Daneben prägen immer noch Schicht bzw. Klasse, Bildung und Lebensalter die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen, während der Migrationshintergrund und die regionale Verankerung als neue Kategorien hinzukommen.

 

Die Geburtenentwicklung und die Veränderung in der Lebenserwartung führen dazu, dass der Anteil der jungen Menschen unter 20 Jahre, der z.Zt. 21 Prozent beträgt, bis zum Jahre 2020 auf 17 Prozent sinken wird, während der Anteil der alten Menschen über 65 Jahre von derzeit 16 Prozent auf 22 Prozent steigen wird. Das Verhältnis von jung und alt kehrt sich also um. Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung und die regionale Verteilung werden freilich entscheidend durch Außenmigration und Binnenmobilität beeinflusst.

 

Für die Kinder- und Jugendhilfe bedeuten sowohl der soziale Wandel wie die Bevölkerungsentwicklung große Herausforderungen. Die Kinder- und Jugendhilfe hat ansatzweise auf die Bedeutung der Geschlechterdifferenz für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen mit geschlechtsspezifischen Angeboten reagiert, die fortgeführt, erweitert und evaluiert und durch eine Strategie des gender-mainstreaming verallgemeinert werden müssen. Sie wird sich auch weiterhin um altersspezifische und regionsbezogene Programme sowie um Angebote für Benachteiligte bemühen. Angebote für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund erhalten angesichts der neuen Politik der Zuwanderung erhöhte Bedeutung.

 

Deutschland ist eines der reichsten Länder Europas und der Welt. Dennoch gibt es in einem erschreckenden Umfang Armut in dieser Gesellschaft. Einkommen und Vermögen sind nämlich höchst ungleich verteilt und die Ungleichverteilung hat zugenommen, wie der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung erst jüngst wieder dargelegt hat. Von Armut besonders betroffen sind Familien mit Kindern, denn mit steigender Kinderzahl nehmen die Armutsquoten der Familien zu. Dies gilt nicht nur für die Einkommensarmut, sondern auch für die Versorgung mit Wohnraum, für Bildung und Ausbildung, für die Gesundheit, für die sozialen Beziehungen und für die kulturellen Angebote. Familien mit Kindern sind deshalb eher von sozialer Ausgrenzung bedroht. Die sozioökonomischen Verhältnisse erweisen sich für die Familien dabei als instabil und durchaus dynamisch, und sie können deshalb für mehr Menschen als früher zumindest zum vorübergehenden Problem werden. Die Bedrohung mit Armut reicht zeitweise bis in die Mittelschichten hinein, während es andererseits Familien in dauerhafter Armut gibt.

 

Trotz eines hohen Versorgungsgrades mit institutionellen Erziehungs- und Bildungsangeboten bestehen in der Bundesrepublik jedoch deutliche Unterschiede in der Bildungsbeteiligung nach sozialer Lage und kulturellem Kapital der Familien, nach den Regionen und insbesondere nach der ethnisch-kulturellen Herkunft, wenn auch nicht mehr durchgängig nach Geschlecht.

 

Sprachliche und kulturelle Heterogenität kennzeichnet die Erfahrungswelt der heute Aufwachsenden. Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Vorerfahrungen leben mehr oder weniger eng zusammen. Selbstverständlich müssen sie alle so gut wie möglich der deutschen Sprache mächtig sein; ebenso selbstverständlich ist es aber auch, dass alle dazu imstande sein müssen, in Situationen der Sprachverschiedenheit und der kulturellen Unterschiede verantwortungsvoll, selbstbestimmt und gewaltfrei zu handeln. Die Souveränität der Kinder und Jugendlichen im Umgang mit solchen Situationen, ihre Selbstbildungskompetenzen in diesem Feld, sollten nicht unterschätzt werden. Dennoch sind solche Situationen auch risikoreich und ihre Bewältigung kann scheitern. Daher müssen Erziehung und Bildung Beiträge zur Bewältigung solcher Situation leisten. An die Institutionen und ihr Personal richten sich hohe Anforderungen. Es wird "interkulturelle Kompetenz" benötigt, die Fähigkeit, mögliche Konsequenzen sprachlicher und kultureller Verschiedenheit für Bildungsprozesse richtig einzuschätzen und mit sensibler Sachkunde dafür zu sorgen, dass Missverständnisse aufgeklärt werden und dass es zu einer möglichst erfolgreichen Kooperation kommt.

Es ist ein Anliegen der Kommission, dass die von ihr in den Mittelpunkt ihrer Analyse der Lebenslagen gerückten Entwicklungen der kulturellen Vielfalt und der Informationstechnologien auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Ausdruck finden. Es ist der Kommission bewusst, dass die Kinder- und Jugendhilfe schon jetzt in allen ihren Handlungsfeldern Angebote kultureller Bildung bereitstellt. Kindertageseinrichtungen und Schulen verfügen bisher allerdings weder über die Ausstattung noch das Personal, um kulturelle Vielfalt und mediale Kompetenz wirklich zu gewährleisten; hierzu sind noch außerordentliche Anstrengungen und Investitionen erforderlich. Die vielen und vielfältigen Ansätze und Erfahrungen der außerschulischen kulturellen Bildung müssen für die Praxis der Kindertageseinrichtungen, der Schulen und der Kinder- und Jugendhilfe nutzbar gemacht werden.

 

Die Kommission hat diesen Bericht vor der Veröffentlichung der "Zuwanderungskommission" abgeschlossen. Sie konnte deshalb auf die konkreten Aussagen und Vorschläge zur Zuwanderung und Integration, die die Kommission gemacht hat, nicht eingehen. Die Kommission hat für ihre Analysen von vorne herein einen breiteren Zugang gewählt, der auch für die Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Vorlage des Zuwanderungsberichtes und des ihm folgenden Gesetzesentwurfs von Bedeutung sein dürfte. Die Diskussion um die Migration wird nämlich die Gesellschaft der Bundesrepublik dauerhaft begleiten; weil Migration die deutsche wie alle europäischen Gesellschaften dauerhaft prägen wird. Hieraus ergeben sich tiefgreifende Fragen für die Lebenslagen aller Kinder und Jugendlichen, und zwar nicht nur für die Migranten selber. Zwar entstehen durch Migration besondere Risiken für die individuellen Lebenswege; aber junge Menschen, die allein oder mit ihren Familien Migrationserfahrungen haben, entfalten auch besondere Ressourcen zur Bewältigung ihrer schwierigen Lage. Zu solchen Ressourcen zählt die Fähigkeit, mit der Mehrsprachigkeit umzugehen, ebenso die Vertrautheit mit unterschiedlichen kulturellen Traditionen. Ferner gehört die Fähigkeit dazu, eine offene Zukunftsperspektive mit unterschiedlichen Optionen zu entwickeln. Hiermit sind günstige Voraussetzungen dafür gegeben, ein Leben in unseren immer heterogener werdenden Gesellschaften zu bewältigen, die sich durch eine immer geringer werdende Vorhersehbarkeit der individuellen Lebenswege auszeichnen.

In dieser Lage sollten das Bildungswesen und die Kinder- und Jugendhilfe dazu beitragen, dass für besondere Risikolagen ein Ausgleich geschaffen wird. Es gilt insbesondere dafür zu sorgen, dass durch das Bildungswesen und durch die Kinder- und Jugendhilfe nicht selber neue zusätzliche Schwierigkeiten und Risikolagen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund geschaffen werden. Das Bildungswesen und die Kinder- und Jugendhilfe sollten darüber hinaus die mit der Migration verbundenen besonderen Fähigkeiten und Ressourcen anerkennen und stärken. Die Kommission plädiert dafür, dass das Leben in unterschiedlichen kulturellen Milieus und der Umgang mit mehreren Sprachen als besondere Situation erkannt und dass die sich darin entwickelnden Fähigkeiten öffentlich anerkannt werden. Diese Forderung folgt nicht nur aus dem Anspruch auf Chancengleichheit, der mit der Erziehung und Bildung in öffentlicher Verantwortung verbunden ist, sondern auch aus dem allgemeinen gesellschaftlichen Interesse an der Erhaltung und Nutzung des Wissens und der Fähigkeiten der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. Auf die Bedeutung der deutschen Sprache für die Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund wurde bereits im Zusammenhang der Analysen der Bildungsprozesse hingewiesen.

Die Kommission fordert eine folgerichtige Anwendung des Grundsatzes, dass die Kinder- und Jugendhilfe allen Kindern und Jugendlichen, die auf deutschem Boden leben, gleichberechtigt zusteht. Das bedeutet die vollständige Lösung des Rechts auf Erziehung und Bildung vom Staatsangehörigkeitsprinzip. Gefordert wird die Abschaffung derjenigen Regelungen, die diesen Grundsatz unter Berufung auf den Rechts- bzw. Aufenthaltsstatus der Eltern oder der Kinder einschränken. Die Kommission fordert ferner kinder- und jugendpolitische Maßnahmen, die die Nachteile ausgleichen, die Kindern und Jugendlichen durch Mobilität entstehen, und zwar nicht nur im Falle der Grenzüberschreitung. Dazu gehören vor allem Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, die die Orientierung und Eingliederung am neuen Lebensort erleichtern.

 

Zuwanderung und Integration von jungen Menschen sind in erster Linie Aufgaben der Jugendpolitik und der Kinder- und Jugendhilfe und erst in zweiter Linie Aufgaben der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Wenn aus wirtschaftlichen Gründen Familien mit Kindern und junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ins Land geholt werden, dann muss eine als Lebenslagenpolitik verstandene Jugend- (und Familien-)politik die Voraussetzungen für gute Lebensbedingungen für Migrantinnen und Migranten schaffen und darf dies nicht der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik überlassen. Es darf nicht nochmals - wie seinerzeit in den Sechziger- und Siebzigerjahren - kritisch zurecht gesagt werden können: "Wir haben Arbeitsnehmer geholt, und es sind Menschen gekommen".

 

Alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf umfassende Teilhabe an und ungehinderten Zugang zu den sozialen, ökonomischen, ökologischen und kulturellen Ressourcen der Gesellschaft, unabhängig von ihrer kulturellen und regionalen Herkunft und ihrem Geschlecht. Die Einlösung dieses Rechtes ist Aufgabe und sollte Ziel aller Politik- und gesellschaftlichen Bereiche in Deutschland sein.

 

Angesichts der zunehmenden Ausdifferenzierung der deutschen Gesellschaft ist eine Politik erforderlich, die sich auf den Grundsatz der Anerkennung kultureller Vielfalt stützt. Vor diesem Hintergrund fordert die Kommission die Schaffung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe an allen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Dies gilt insbesondere für den Abbau von sozialer Ungleichheit, die auf Migration, regionalen Disparitäten und Geschlechtszugehörigkeit beruht.  

 

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