11. Kinder- und Jugendbericht
der 11. Kinder- und Jugendbericht des BMFSFJ ist zu bestellen über www.bmfsfj.de
Aussagen
über Migrantenkinder- und Jugendliche
Kindheit und Jugend sind zunehmend zu
eigenständigen institutionalisierten Lebensphasen geworden, die trotz - oder
gerade aufgrund von - Globalisierung, weltweiter Kommunikation, Migration und
Mobilität auch heute noch durch starke soziale Ungleichheit, durch die Heterogenität der Lebensumstände
und eine Vielfalt der Weltbilder und Lebensstile geprägt sind.
Nachdem sich alle bisherigen Konzepte zur
Analyse der Gesellschaftsstruktur als untauglich erwiesen haben, weil sie weder
die Entwicklung horizontaler Disparitäten noch die durchgängigen Prozesse der
Individualisierung und Pluralisierung hinreichend abbilden können, legt die
Kommission ihren Analysen den Begriff der "Lebenslagen" zugrunde, der
sowohl die Dimension objektiver sozialer Differenzierungen wie die subjektive
Wahrnehmung und Verarbeitung erfasst. Die Unterscheidung nach dem Geschlecht ist
dabei in den letzten Jahren die wichtigste Dimension bei der Beobachtung der
sozialen Differenzierung geworden; die Bedeutung geschlechtsspezifischer
Lebenslagen anhand objektivierbarer Daten muss freilich um die Analyse der
subjektiven Gestaltung und Zuschreibung von Geschlechtsrollen ergänzt werden.
Daneben prägen immer noch Schicht bzw. Klasse, Bildung und Lebensalter die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen, während der
Migrationshintergrund und die regionale Verankerung als neue Kategorien
hinzukommen.
Die Geburtenentwicklung und die Veränderung
in der Lebenserwartung führen dazu, dass der Anteil der jungen Menschen unter
20 Jahre, der z.Zt. 21 Prozent beträgt, bis zum Jahre 2020 auf 17 Prozent
sinken wird, während der Anteil der alten Menschen über 65 Jahre von derzeit
16 Prozent auf 22 Prozent steigen wird. Das Verhältnis von jung und alt kehrt
sich also um. Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung und die regionale
Verteilung werden freilich entscheidend durch Außenmigration und Binnenmobilität
beeinflusst.
Für die Kinder- und Jugendhilfe bedeuten
sowohl der soziale Wandel wie die Bevölkerungsentwicklung große
Herausforderungen. Die Kinder- und Jugendhilfe hat ansatzweise auf die Bedeutung
der Geschlechterdifferenz für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen mit
geschlechtsspezifischen Angeboten reagiert, die fortgeführt, erweitert und
evaluiert und durch eine Strategie des gender-mainstreaming verallgemeinert
werden müssen. Sie wird sich auch weiterhin um altersspezifische und
regionsbezogene Programme sowie um Angebote für Benachteiligte bemühen. Angebote für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund erhalten
angesichts der neuen Politik der Zuwanderung erhöhte Bedeutung.
Deutschland ist eines der reichsten Länder
Europas und der Welt. Dennoch gibt es in einem erschreckenden Umfang Armut in
dieser Gesellschaft. Einkommen und Vermögen sind nämlich höchst ungleich
verteilt und die Ungleichverteilung hat zugenommen, wie der Armuts- und
Reichtumsbericht der Bundesregierung erst jüngst wieder dargelegt hat. Von
Armut besonders betroffen sind Familien mit Kindern, denn mit steigender
Kinderzahl nehmen die Armutsquoten der Familien zu. Dies gilt nicht nur für die
Einkommensarmut, sondern auch für die Versorgung mit Wohnraum, für Bildung und
Ausbildung, für die Gesundheit, für die sozialen Beziehungen und für die
kulturellen Angebote. Familien mit Kindern sind deshalb eher von sozialer
Ausgrenzung bedroht. Die sozioökonomischen Verhältnisse erweisen sich für die
Familien dabei als instabil und durchaus dynamisch, und sie können deshalb für
mehr Menschen als früher zumindest zum vorübergehenden Problem werden. Die Bedrohung mit Armut reicht zeitweise bis in die
Mittelschichten hinein, während es andererseits Familien in dauerhafter Armut
gibt.
Trotz eines hohen Versorgungsgrades mit
institutionellen Erziehungs- und Bildungsangeboten bestehen in der
Bundesrepublik jedoch deutliche Unterschiede in der Bildungsbeteiligung nach
sozialer Lage und kulturellem Kapital der Familien, nach den Regionen und insbesondere nach der
ethnisch-kulturellen Herkunft, wenn auch nicht mehr durchgängig nach
Geschlecht.
Sprachliche und kulturelle Heterogenität
kennzeichnet die Erfahrungswelt der heute Aufwachsenden. Kinder und Jugendliche
mit unterschiedlichen Vorerfahrungen leben mehr oder weniger eng zusammen.
Selbstverständlich müssen sie alle so gut wie möglich der deutschen Sprache mächtig
sein; ebenso selbstverständlich ist es aber auch, dass alle dazu imstande sein
müssen, in Situationen der Sprachverschiedenheit und der kulturellen
Unterschiede verantwortungsvoll, selbstbestimmt und gewaltfrei zu handeln. Die
Souveränität der Kinder und Jugendlichen im Umgang mit solchen Situationen,
ihre Selbstbildungskompetenzen in diesem Feld, sollten nicht unterschätzt
werden. Dennoch sind solche Situationen auch risikoreich und ihre Bewältigung
kann scheitern. Daher müssen Erziehung und Bildung Beiträge zur Bewältigung
solcher Situation leisten. An die Institutionen und ihr Personal richten sich
hohe Anforderungen. Es wird "interkulturelle Kompetenz" benötigt, die
Fähigkeit, mögliche Konsequenzen sprachlicher und kultureller Verschiedenheit
für Bildungsprozesse richtig einzuschätzen und mit sensibler Sachkunde dafür
zu sorgen, dass Missverständnisse aufgeklärt werden und dass es zu einer möglichst
erfolgreichen Kooperation kommt.
Es ist ein Anliegen der Kommission, dass
die von ihr in den Mittelpunkt ihrer Analyse der Lebenslagen gerückten
Entwicklungen der kulturellen Vielfalt und der Informationstechnologien auch im
Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Ausdruck finden. Es ist der Kommission
bewusst, dass die Kinder- und Jugendhilfe schon jetzt in allen ihren
Handlungsfeldern Angebote kultureller Bildung bereitstellt.
Kindertageseinrichtungen und Schulen verfügen bisher allerdings weder über die
Ausstattung noch das Personal, um kulturelle Vielfalt und mediale Kompetenz
wirklich zu gewährleisten; hierzu sind noch außerordentliche Anstrengungen und
Investitionen erforderlich. Die vielen und vielfältigen Ansätze und
Erfahrungen der außerschulischen kulturellen Bildung müssen für die Praxis der Kindertageseinrichtungen, der
Schulen und der Kinder- und Jugendhilfe nutzbar gemacht werden.
Die Kommission hat diesen Bericht vor der
Veröffentlichung der "Zuwanderungskommission" abgeschlossen. Sie
konnte deshalb auf die konkreten Aussagen und Vorschläge zur Zuwanderung und
Integration, die die Kommission gemacht hat, nicht eingehen. Die Kommission hat
für ihre Analysen von vorne herein einen breiteren Zugang gewählt, der auch für
die Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Vorlage des Zuwanderungsberichtes
und des ihm folgenden Gesetzesentwurfs von Bedeutung sein dürfte. Die
Diskussion um die Migration wird nämlich die Gesellschaft der Bundesrepublik
dauerhaft begleiten; weil Migration die deutsche wie alle europäischen
Gesellschaften dauerhaft prägen wird. Hieraus ergeben sich tiefgreifende Fragen
für die Lebenslagen aller Kinder und Jugendlichen, und zwar nicht nur für die
Migranten selber. Zwar entstehen durch Migration besondere Risiken für die
individuellen Lebenswege; aber junge Menschen, die allein oder mit ihren
Familien Migrationserfahrungen haben, entfalten auch besondere Ressourcen zur
Bewältigung ihrer schwierigen Lage. Zu solchen Ressourcen zählt die Fähigkeit,
mit der Mehrsprachigkeit umzugehen, ebenso die Vertrautheit mit
unterschiedlichen kulturellen Traditionen. Ferner gehört die Fähigkeit dazu,
eine offene Zukunftsperspektive mit unterschiedlichen Optionen zu entwickeln.
Hiermit sind günstige Voraussetzungen dafür gegeben, ein Leben in unseren
immer heterogener werdenden Gesellschaften zu bewältigen, die sich durch eine
immer geringer werdende Vorhersehbarkeit der individuellen Lebenswege
auszeichnen.
In dieser Lage sollten das Bildungswesen
und die Kinder- und Jugendhilfe dazu beitragen, dass für besondere Risikolagen
ein Ausgleich geschaffen wird. Es gilt insbesondere dafür zu sorgen, dass durch
das Bildungswesen und durch die Kinder- und Jugendhilfe nicht selber neue zusätzliche
Schwierigkeiten und Risikolagen für Kinder und Jugendliche mit
Migrationshintergrund geschaffen werden. Das Bildungswesen und die Kinder- und
Jugendhilfe sollten darüber hinaus die mit der Migration verbundenen besonderen
Fähigkeiten und Ressourcen anerkennen und stärken. Die Kommission plädiert
dafür, dass das Leben in unterschiedlichen kulturellen Milieus und der Umgang mit mehreren Sprachen als besondere
Situation erkannt und dass die sich darin entwickelnden Fähigkeiten öffentlich
anerkannt werden. Diese Forderung folgt nicht nur aus dem Anspruch auf
Chancengleichheit, der mit der Erziehung und Bildung in öffentlicher
Verantwortung verbunden ist, sondern auch aus dem allgemeinen gesellschaftlichen
Interesse an der Erhaltung und Nutzung des Wissens und der Fähigkeiten der in
Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. Auf die Bedeutung der
deutschen Sprache für die Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund wurde bereits im Zusammenhang der Analysen der
Bildungsprozesse hingewiesen.
Die Kommission fordert eine folgerichtige
Anwendung des Grundsatzes, dass die Kinder- und Jugendhilfe allen Kindern und
Jugendlichen, die auf deutschem Boden leben, gleichberechtigt zusteht. Das
bedeutet die vollständige Lösung des Rechts auf Erziehung und Bildung vom
Staatsangehörigkeitsprinzip. Gefordert wird die Abschaffung derjenigen
Regelungen, die diesen Grundsatz unter Berufung auf den Rechts- bzw.
Aufenthaltsstatus der Eltern oder der Kinder einschränken. Die Kommission
fordert ferner kinder- und jugendpolitische Maßnahmen, die die Nachteile
ausgleichen, die Kindern und Jugendlichen durch Mobilität entstehen, und zwar
nicht nur im Falle der Grenzüberschreitung. Dazu gehören vor allem Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, die
die Orientierung und Eingliederung am neuen Lebensort erleichtern.
Zuwanderung und Integration von jungen
Menschen sind in erster Linie Aufgaben der Jugendpolitik und der Kinder- und
Jugendhilfe und erst in zweiter Linie Aufgaben der Wirtschafts- und
Arbeitsmarktpolitik. Wenn aus wirtschaftlichen Gründen Familien mit Kindern und
junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ins Land geholt werden, dann muss eine
als Lebenslagenpolitik verstandene Jugend- (und Familien-)politik die
Voraussetzungen für gute Lebensbedingungen für Migrantinnen und Migranten
schaffen und darf dies nicht der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik überlassen.
Es darf nicht nochmals - wie seinerzeit in den Sechziger- und Siebzigerjahren - kritisch zurecht
gesagt werden können: "Wir haben Arbeitsnehmer geholt, und es sind
Menschen gekommen".
Alle in Deutschland lebenden Kinder und
Jugendlichen haben ein Recht auf umfassende Teilhabe an und ungehinderten Zugang
zu den sozialen, ökonomischen, ökologischen und kulturellen Ressourcen der
Gesellschaft, unabhängig von ihrer kulturellen und regionalen Herkunft und
ihrem Geschlecht. Die Einlösung dieses Rechtes ist Aufgabe und sollte Ziel
aller Politik- und gesellschaftlichen Bereiche in Deutschland sein.
Angesichts der zunehmenden
Ausdifferenzierung der deutschen Gesellschaft ist eine Politik erforderlich, die
sich auf den Grundsatz der Anerkennung kultureller Vielfalt stützt. Vor diesem
Hintergrund fordert die Kommission die Schaffung der rechtlichen und tatsächlichen
Voraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe an allen Angeboten der
Kinder- und Jugendhilfe. Dies
gilt insbesondere für den Abbau von sozialer Ungleichheit, die
auf Migration, regionalen Disparitäten und Geschlechtszugehörigkeit beruht.